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   BSG, 12.06.1986 - 8 RK 67/84   

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https://dejure.org/1986,10789
BSG, 12.06.1986 - 8 RK 67/84 (https://dejure.org/1986,10789)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1986 - 8 RK 67/84 (https://dejure.org/1986,10789)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 8 RK 67/84 (https://dejure.org/1986,10789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstzuständiger Sozialversicherungsträger - Nachfolgender Sozialversicherungsträger - Herausgabe der Abfindungssumme

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 219/83

    Rechtsweg für eine Klage unter Sozialversicherungsträgern über die Beteiligung an

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 67/84
    Der Senat läßt dahingestellt, ob der vom Bundesgerichtshof -BGH- (Urteil vom 9. Juli 1985 - VI ZR 219/83 -, NJW 85, 2756 =MDR 86, 309) vertretenen Ansicht zuzustimmen ist, daß für das Leistungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers gegen einen anderen Sozialversicherungsträger, der einen gemäß 5 1542 der Reichsversicherungsordnung (EVO) aF auf ihn übergegangenen Schadensersatzansprucn realisiert, aber den entsprechenden Schaden nicht getragen hat, nur der Zivilrechtsweg gegeben ist.

    Allein dieser Umstand schließt es grundsätzlich aus, daß die Beklagte mit dem Vergleichsabschluß neben ihren eigenen Interessen zugleich auch die Interessen eines noch unbekannten, in der Zukunft möglicherweise einmal leistungspflichtig werdenden anderen Krankenverversicherungsträgers wahrnehmen wollte (BGH, Urteil vom 9. Juli 1985 aaO).

    Dieser Innenausgleich ist daher, wie schon der BGH wiederholt entschieden hat (BGHZ 28, 68; Urteil vom 9. Juli 1985 - VI ZR 219/83 -" NJW 1985, 2756 : MDR 1986, 309) zivilrechtlicher Natur; das Institut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ist auf Ausgleichverlangen hinsichtlich eines gemäß % 15u2 EVO aF übergegangenen und befriedigten Schadenersatzanspruchs nicnt anwendbar.

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 67/84
    eine unmittelbare Vermögensverschiebung (Maurer aaO, RdNr 23; BVerwGE 48, 279, 286 mwN).
  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 67/84
    Dieser Innenausgleich ist daher, wie schon der BGH wiederholt entschieden hat (BGHZ 28, 68; Urteil vom 9. Juli 1985 - VI ZR 219/83 -" NJW 1985, 2756 : MDR 1986, 309) zivilrechtlicher Natur; das Institut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ist auf Ausgleichverlangen hinsichtlich eines gemäß % 15u2 EVO aF übergegangenen und befriedigten Schadenersatzanspruchs nicnt anwendbar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung fordert vielmehr den Ausgleich einer mit dem Recht nicht übereinstimmenden Vermögenslage (BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 67/84 -, juris Rn. 20; VGH Kassel, Urteil vom 6. Mai 1993 - 6 UE 1872/90 -, juris Rn. 22; OVG Weimar, Urteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 -, juris Rn. 63 m. w. N., und vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -, juris Rn. 19; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 29 Rn. 27).
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